Für die
meisten Kommunalpolitiker erscheint Außenpolitik eine
Aufgabe, die keines-wegs in ihren Zuständigkeitsbereich
fällt. Nach § 34 GG gehört die Außenpolitik
tatsächlich zum Handlungsmonopol der Bundesregierung.
Das Bundesverfassungs-gericht hat jedoch durch verschiedene
Urteile den Kommunen Zuständigkeit für außenpolitische
Belange zugestanden, wenn diese im gesellschaftlichen Leben
der Kommune relevant sind. So können Städte und
Gemeinden eigenständig internationa-len Bündnissen
beitreten, europaweite Partnerschaften gründen und gemeinsam
transnationale Projekte in allen Politikbereichen durchführen.
Neben der kommunalen Entwicklungshilfe ist die Gründung/Pflege
von Städte- und Gemeindepartnerschaften die häufigste
Form kommunaler aussenpolitischer Aktivität. Die Europäische
Kommis-sion fördert über finanzielle Zuschüsse
seit 1993 die Gründung und Intensivierung von Städte-
und Gemeindepartnerschaften. Weshalb fördert die Europäische
Kommission die kommunale Außenpolitik?
Städtepartnerschaftliche
Zusammenarbeit gab es zu jeder Zeit. Nach dem zweiten Weltkrieg
versuchte man mit Kommunen der einstigen Kriegsgegner den
Versöhnungs-prozeß einzuleiten, wodurch zum Beispiel
die vielen deutsch- französischen Städte-Partnerschaften
zu erklären sind.
In den 70er Jahren entstanden viele Partnerschaften zu Städten
aus den kommuni-stisch regierten Ostblockländern, initiiert
durch engagierte Pazifisten, - unabhängig von den deutsch-deutschen
Beziehungen.
Seit den 80er Jahren treten verstärkt Partnerschaften
zur "3. Welt" auf, in deren Rahmen konkrete Entwicklungshilfeprojekte
entstehen. Diese kommunale Entwick-lungshilfe ist im Gemeinderat
wegen des starken Wohlstandsgefälles nicht leicht durchzusetzen,
da der Dritte Welt - Partner nicht die Möglichkeit bietet,
die deutsche Delegation "angemessen" zu empfangen.
Europaweit haben ca. 2.500 Kommunen den Schritt der Nord-
Süd- Zusammenarbeit gewagt.
Das Städtepartnerschaftsprogramm beruht hingegen auf
der Grundidee, Kommunen aus verschiedenen Ländern Europas
zum Erfahrungsaustausch bei bestimmten Europathemen des kommunalen
Lebens zu motivieren. Um die Finanzhilfen des Städtepartnerschaftsfonds
zu erhalten, reicht es heutzutage nicht aus, lediglich Partnerschaften
entstehen oder sich vertiefen zu lassen, sondern die Zuschussnehmer
müssen sich verpflichten "Europa" auf kommunaler
Ebene bei den Bürgern präsent zu machen. Fast die
Hälfte aller EU- Richtlinien haben in ihrer Anwendung
auf kommunaler Ebene Auswirkung.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Beantragung der Mittel im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms
ist im Vergleich zum innovativen, verwaltungstechnischen und
zeitlichen Aufwand anderer EU- Förderprogramme ein leichtes
Unterfangen. Die Pauschalzuschüsse sind dementsprechend
niedrig.
Momentan werden nur noch 5 % der Anträge aus formalen
Gründen abgelehnt, die Förderquote ist also überdurchschnittlich
hoch.
Jährlich werden ca. 2.500 - 3.000 Anträge eingereicht.
Im Jahr 2004 kofinanziert die Europäische Kommission
1.400 Städtepartnerschaften mit 12 Mio. Euro. In den
Jahren 1990-1998 wurden 75 % aller Anträge akzeptiert.
Aus Deutschland haben in diesem Zeitraum 42 % der deutschen
Kommunen an diesem Programm teilgenommen.
Der Städtepartnerschaftsfonds wurde bis dato vor allem
von deutschen, französischen und italienischen Großstädten
genutzt. Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern und Kommunen
aus den neuen Beitrittsländern und aus Malta, Luxemburg,
Dänemark oder Holland sind bisher am Programm kaum beteiligt,
weder als organisierende Antragsteller, noch als Teilnehmer.
Die Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen
Kommission wünscht, dass sich dies zukünftig ändert.
Wann hat der Antragsteller die beste Chance auf Bewilligung?
Laut Aussage der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen
Kommission haben Antragsteller während der Monate Januar
bis März und November bis Dezember die besten Chancen
auf Bewilligung der beantragten Gelder, da in dieser Zeit
die wenigsten Förderanträge eingehen.
Welche Ziele verfolgt das Städtepartnerschafts-
Förderprogramm?
Im Rahmen des jährlichen Programmaufrufs erscheint das
Merkblatt bzw. der Leitfaden für Antragsteller, in dem
die für das kommende Jahr geltenden Fördertrends
(z.B. Thema EURO), Prioritäten und Ausschlusskriterien
veröffentlicht werden.
Projekte kleinerer Gemeinden oder solche, die vor allem Jugendliche
oder Frauen einbeziehen, werden von der Europäischen
Kommission favorisiert. Prinzipiell geht der Fördertrend
in Richtung Partnerschaftsprojekte mit mittel- und osteuropäischen
Kommunen, der Teilnahme von kleinen Gemeinden mit weniger
als 5.000 Einwohnern in abgelegenen und strukturschwachen
Regionen und weit voneinander entfernt liegenden Kommunen.
Vorrang erhalten Projekte von Kommunen, die bisher keinen
oder wenig Gebrauch vom Städtepartnerschaftsprogramm
gemacht haben.
Welche Projekttypen werden gefördert?
Grundsätzlich können Bürgerbegegnungen sowie
Konferenzen und Seminare zu einem eindeutig europäischen
Thema (z.B. die Zukunft der Europäischen Union, die Erweiterung,
Unionsbürgerschaft, die europäischen Institutionen,
das europäische Sozialmodell, Chancengleichheit, Grundrechte,
Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Umweltschutz,
Mobilität der jungen Menschen in Europa, Mehrsprachigkeit,
allgemeine und berufliche Bildung, lokale Wirtschaftsförderung,
die Stellung der behinderten Menschen in der Gesellschaft,
Transnationalität, Erziehung durch Sport, die neuen Informations-
und Kommunikationstechnologien, der EURO, die Europäische
Kultur, die Europäische Beschäftigungsstrategie
sowie alle weiteren Themen, die im Rahmen der Zuständigkeitsbereiche
und Informationskampagnen der Europäischen Union von
Bedeutung sind ) im Rahmen bereits bestehender oder neuer
Städtepartnerschaften gefördert werden. Von der
Europäischen Kommission werden insbesondere Bürgerbegegnungen
bevorzugt, wenn die Veranstaltung zur Vorbereitung und zum
Abschluss neuer Städtepartnerschaften in Gebieten mit
geringer Partnerschaftsdichte führen die geographische
Entfernung zwischen den Partnerkommunen möglichst groß
ist die Partnerkommunen weniger als 5.000 Ein-wohner haben.
Was wird nicht gefördert?
Keinesfalls soll der sog. versteckte "Bürgermeistertourismus"
unterstützt werden, der sich in der gegenseitigen Bewirtung
der Honoratioren erschöpft. Auch für die verlockende
rein wirtschaftspolitische Kontaktknüpfung zu Kommunen
der Billig-lohnländer wird es immer ungemütlicher.
Nicht förderfähig sind zum Beispiel Bürgerbegegnungen,
die ausschließlich touristische, folkloristische, kommerzielle
oder sportliche Zwecke verfolgen, zwischen Kommunen des gleichen
Landes stattfinden, ohne Beteiligung einer Kommune aus einem
Mitgliedstaat sind oder deren Teilnehmer vorwiegend gewählte
Vertreter von Städten und Gemeinden/Kommunalbeamte sind.
Nicht förderfähig sind Veranstaltungen mit weniger
als 20 Personen ohne pädagogischen Ansatz, mit kommerziellem
Hintergrund oder mit nicht förderwürdigem Inhalt.
Wie hoch sind die Finanzhilfen?
Für die Kofinanzierung von Projekten stehen im Jahr 2005
schätzungsweise 10 Mio. EUR zur Verfügung. Das Gesamtfördervolumen
für das Jahr 2004 lag bei 12 Mio. EUR. Die Fördersumme
wird in Form von vielen kleinen Pauschalzuschüssen vergeben.
Zuschussfähig sind die Beförderungskosten wie Beförderungsmittel,
Versicherungen, Kost, Logis, Organisations- und Veranstaltungskosten
wie die Kosten für Miete, Besichtigung, Kost, Logis,
Übersetzungen und Informationsmaterial. Bei Bürgerbegegnungen
werden pauschal Zuschüsse nach der Zahl der Teilnehmer
(Gäste) und der Anzahl der Tage des Treffens gewährt.
Reisekosten werden zum Beispiel mit einem Pauschalsatz von
0,25 EUR pro km/Person erstattet. Der Gesamtpauschalbetrag
muss mindestens 2.000 EUR betragen. Die Höchstfördergrenze
liegt für Bürgerbegegnungen bei 20.000 EUR, für
städtepartnerschaftliche Seminare und Konferenzen bei
50.000 EUR.
Bei Konferenzen mit europäischer Themenstellung kann
die Europäische Kommission mehr als 50 % der Gesamtprojektkosten
mitfinanzieren.
Wann sind die Aufrufe?
Seit 2002 erfolgt neuerdings jährlich ein Aufruf zur
Einreichung von Projektvorschlägen für das Folgejahr.
In diesem Aufruf werden je nach Projektbeginn verschiedene
Antragsfristen festgelegt.
Frühere Aufrufe:
Amtsblatt der EG <C 220/06> vom 17.09.2002
Amtsblatt der EG <C 283/21> vom 26.11.2003
Offener Aufruf:
Amtsblatt der EG <C 259/19> vom 21.10.2004
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsteller sowie Teilnehmer können Städte und
Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
sowie Verbände und Zusammenschlüsse von Gemeinden
aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sein.
Auch Nicht-EU-Länder sind im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms
"förderfähig", soweit zwischen der Europäischen
Kommission und dem Land ein Abkommen über die Teilnahme
zustandegekommen ist.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Grundsätzlich wird der Zuschussantrag von der Kommunalverwaltung
der gastgebenden Gemeinde (unter Federführung des Kulturamts/EU-Referats/Amts
für Auslandsbeziehungen) eingereicht. Anträge für
Konferenzen und Seminare können auch von einem Landkreis
oder einem Verband bzw. einer Verbandsgemeinschaft eingereicht
werden.
Die Anträge sind in zweifacher Ausführung - ein
Original und eine beglaubigte Kopie - per Einschreiben bei
der Europäischen Kommission einzureichen.
Anträge per Fax oder Email sind nicht ausreichend und
werden als formal unzulässig abgelehnt.
Der Antrag kann auch persönlich oder durch einen Kurier
beim Sekretariat für Städtepartnerschaften abgegeben
werden. Für den fristgerechten Zugang ist das Datum des
Poststempels bzw. das Datum der Empfangsbescheinigung maßgebend.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Der Antrag wird gestellt an:
Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur
Abt. Städtepartnerschaften / VM-2 4/35
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brüssel
Belgien
Tel.: 00 32 2/295 26 85 (von 9.30 - 12.30 Uhr)
Fax: 00 32 2/296 23 89
E-Mail: Jumelages@cec.eu.int
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Bis dato existiert keine gültige Rechtsgrundlage für
das Städte-Partner-schaftsförderprogramm. In diesem
Zusammenhang erging am 26.11.2003 die folgende Mitteilung
der Europäischen Kommission an die Antragsteller:
"Der letzte Programmaufruf erfolgte unter dem Vorbehalt
eines Kommis-sionbeschlusses, der die Rechtsgrundlage darstellt,
verabschiedet, der die Finanzierung der Maßnahmen ermöglicht,
oder dass die Europäische Kommission Übergangsbestimmungen
erlässt, die eine Inanspruchnahme der Mittel bis zur
Annahme des endgültigen Beschlusses ermöglichen
und nicht dem Wortlaut der vorliegenden Aufforderung widersprechen.
Infolge des Erlasses einer neuen Haushaltsordnung durch den
Rat im Jahr 2002 und der sich daraus ergebenden Einführung
einer neuen Struktur des Gesamt--Haushaltsplans der Europäischen
Union im Jahr 2004 können bestimmte Gemeinschaftszuschüsse,
die bislang lediglich aufgrund der Einsetzung von Mitteln
im Haushalt gewährt werden konnten, ab 2004 nur noch
aufgrund einer förmlichen Rechtsgrundlage gewährt
werden. Die Kommission hat daher zusammen mit dem Vorentwurf
für den Haushaltsplan 2004 einen Vorschlag für einen
Beschluss über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur
Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
vorgelegt, der vom Rat erlassen werden muss. Dieser Vorschlag
für einen Beschluss wird derzeit vom Parlament und vom
Rat geprüft. Damit jedoch nach Erlass der Rechtsgrundlage
(oder einer Übergangsregelung) die Verfahren zur Auswahl
der Vorschläge und zur Vergabe der Zuschüsse zügig
eingeleitet werden können, wurde die Aufforderung 2004
frühzeitig veröffentlicht. In Anbetracht der derzeit
noch bestehenden Ungewissheit in Bezug auf den rechtzeitigen
Abschluss des Verfahrens zum Erlass der Rechtsgrundlage verpflichtet
diese Veröffentlichung die Kommission jedoch nicht zu
weiteren Schritten. Insbesondere geht die Kommission mit der
Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen keinerlei rechtliche oder finanzielle
Verpflichtung für den Fall ein, dass die Rechtsgrundlage
(oder eine Übergangsregelung) nicht rechtzeitig erlassen
wird oder dass die erlassene Rechtsgrundlage (oder eine Übergangsregelung)
vom Vorschlag der Kommission für einen Beschluss so stark
abweichen sollte, dass die vorliegende Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen mit den abschließend vom Gesetzgeber
beschlossenen Bestimmungen nicht mehr vereinbar wäre."
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Zu beachten ist, dass das Städtepartnerschaftsprogramm
gegenüber speziellen EU- Förderprogrammen wie zum
Beispiel den Programmen KULTUR 2000, Europäischer Freiwilligendienst,
JUGEND FÜR EUROPA, LEONARDO DA VINCI, SOCRATES, JUGEND
subsidiär gilt.
Informieren Sie sich daher vor der Antragstellung, ob Ihr
Vorhaben evtl. in den Rahmen eines speziellen EU- Förderprogramms
fällt.
Kommunen oder ähnliche Institutionen aus Drittstaaten
können Teilnehmer eines städtepartnerschaftlichen
Projekts (z.B. Konferenzteilnehmer) sein, werden jedoch von
der Europäischen Kommission nicht bezuschusst. So könnte
eine vertragliche Absichtserklärung für ein gemeinsames
Handeln einer deutschen und bulgarischen Kommune aussehen:
"Zur Intensivierung der durch engagierte Bürger
geknüpften Beziehungen schließen die Gemeinde XX
und die Gemeinde YY
folgenden Vertrag über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit:
In der Überzeugung, dass durch partnerschaftliche Beziehungen
zwischen den Bürgern und Organisationen eine bessere
Verständigung und Systemübergreifende Friedensbildung
und dadurch auch eine dauerhafte Verständigung zwischen
einzelnen Nationen als ein Schritt zur Verwirklichung des
vereinigten Europas erzielt wird, wird folgendes vereinbart:
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten
werden sich die beiden Städte für folgende Ziele
einsetzen:
Erfahrungsaustausch im Bereich Sozialarbeit
Erfahrungsaustausch beim Kinder-, Jugendschutz
Jugendaustausch
gegenseitige Wirtschaftsförderung
Gleichstellung von Frauen und Männer
Wissenstransfer über die Europäische Beschäftigungsstrategie
Austausch der Methoden im Strafvollzug
etc.
Beide Städte verpflichten sich, die entsprechenden Aktivitäten
und Begegnungen – soweit möglich – finanziell
zu unterstützen.
Die jeweiligen Aktivitäten und Begegnungen werden über
die Kommunalverwaltungen abgestimmt.
Über geeignete Veranstaltungen erfolgt frühzeitige
gegenseitige Unterrichtung.
Durch Hinweise in Publikationen, bei Veranstaltungen und auf
öffentlichen Plätzen soll der Wille der Zusammenarbeit
beider Städte zum Ausdruck gebracht werden."
Projektbeispiel 1
Was können wir von den Schweden in der Sozialarbeit lernen?
Erfahrungsaustausch mit schwedischer Partnerkommune
Am nördlichen Zipfel von Mecklenburg- Vorpommern liegt
das Städtchen Wolgast mit seinen 13.747 Einwohnern. Die
geographische Lage führte in den letzten Jahren zur Knüpfung
persönlicher Kontakte zu drei schwedischen Kommunen,
die inzwischen Partnerstädte von Wolgast sind. Mit einer
der Partnerstädte, Sölvesborg, wurde beschlossen,
die Erfahrungen in der Sozialarbeit auszutauschen. Vom 13.05.
bis 16.05.2003 fand zum Thema "Sozialarbeit in Schweden
und Deutschland unter dem Aspekt struktureller Veränderungen
auf dem Arbeitsmarkt" ein Seminar statt, an dem 9 schwedische
und 15 deutsche Sozialarbeiterinnen teilnahmen.
Das Treffen wurde im Rahmen des Städtepartnerschaftsförderprogramms
zu 50 % durch die Europäische Kommission kofinanziert.
Der Zuschuss betrug 5.785 EUR. Die restlichen 50 % wurden
aus Sponsorengeldern der Sparkasse Vorpommern, dem Ingenieurbüro
für Bautechnik und einer anderen Bank finanziert.
In den zwei Seminartagen wurden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede
in der Sozialarbeit in Schweden und Deutschland, insbesondere
in den Städten Sölvesborg und Wolgast, ausgearbeitet.
Dazu wurden verschiedene Projekte aus Sölvesborg und
Wolgast den Teilnehmern vorgestellt.
Die vielen gezielten Fragen zu den einzelnen Projekten zeigten
das große Interesse der Teilnehmer und ihre Fachkompetenz.
Bereits nach kurzer Zeit konnten seitens der Teilnehmer Unterschiede
des Stellenwertes der Sozialarbeit in Sölvesborg und
Wolgast wahrgenommen werden. Begründet werden diese unterschiedlichen
Stellenwerte der sozialen Arbeit auch in dem sozialen System
des jeweiligen Landes. So ist das schwedische Sozialgesetz
zwar ein Rahmengesetz, was die Arbeit steuert, aber die individuelle
Hilfe im Vordergrund stehen lässt. Seitens der schwedischen
Gäste wurde auf das hohe soziale Engagement der Unternehmen
in ihrer Stadt verwiesen, wodurch vieles einfacher funktioniert.
Es stellten sich Parallelen in der sozialen Arbeit in Sölvesborg
und Wolgast heraus. Die Probleme und Zielsetzungen sind oftmals
ähnlich, aber die Herangehensweise an die Problemlösung
ist unterschiedlich.
Seminarziel war die Erarbeitung eines gemeinsamen Projektes
der beteiligten Städte. Dazu bedurfte es eines Gegenbesuches
im nächsten Jahr in Sölvesborg, um die vorgestellten
Projekte zu vertiefen und intensiv weiter zu beraten.
Die Begegnung verlief sehr positiv und die Teilnehmer wurden
sich ihrer überaus hohen Verantwortung, insbesondere
jungen Menschen eine Rückkehr zu einem "normalen
Leben" mit dann weit aus höheren Chancen des beruflichen
Einstiegs in den Arbeitsmarkt zu verhelfen, bewusst.
Aussagen der Teilnehmer wie "im Sozialen arbeiten Menschen
mit Berufung" oder auch "das Menschliche geht verloren"
zeigen auch die emotionale Seite der Teilnehmer.
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Frau Hämerling
Amt für Jugend und Soziales
Burgstraße 6
17438 Wolgast
Telefon (0 38 36) 25 11 24
Projektbeispiel 2
Wie können Kommunen voneinander Sparen lernen?
Weiterbildung im Bereich "Neues Kommunales Finanzmanagement"
Das Modellprojekt Doppischer Kommunalhaushalt, an dem die
sieben nordrhein-westfälischen Kommunen Brühl, Dortmund,
Düsseldorf, Kreis Gütersloh, Hiddenhausen, Moers
und Münster teilnehmen, hat in Zusammenarbeit mit dem
Innenministerium NRW und der Unternehmensberatung Mummert
Consulting AG das Konzept "Neues Kommunale Finanzmanagement"
(NKF) erarbeitet und erprobt und 2003 erfolgreich abgeschlossen.
Die Stadt Hiddenhausen in der Region Ostwestfalen/Lippe mit
ihren 21.039 Einwohnern hat durch ihre Teilnahme am diesem
Modellprojekt die Chance ergriffen, in diesem Bereich Erfahrungen
mit Partnerstädten auszutauschen.
Hiddenhausen hat bereits 2003 einen doppischen Haushalt aufgestellt.
Im Rahmen des Modellprojekts Doppischer Kommunalhaushalt wurde
von 1999 bis 2003 das NKF erarbeitet und erprobt. Zu diesem
Thema fand im Jahr 2003 ein Seminar für ca. 20 Teilnehmer
aus Partnerstädten in Hiddenhausen statt, wodurch die
Erfahrungen mit dem NKF in andere Regionen der EU weitergetragen
werden konnten.
Das Seminar, was als kleines Projekt innerhalb der vielen
Initiativen rund um das NKF anzusehen ist, wurde durch das
Städtepartnerschafts - Förderprogramm in Höhe
von 2.762 EUR bezuschusst.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei
Ulrich Rolfsmeyer
Rathausstr. 1
32120 Hiddenhausen
Telefon: (05221) 964-338
Telefax: (05221) 964-485
E-mail: u.rolfsmeyer@hiddenhausen.de
http://www.hiddenhausen.de/
Wie
gestalten sich weitere Städtepartnerschaftsprojekte?
Seit einigen Jahren besteht eine Partnerschaft zwischen den
Großstädten Nürnberg ("Stadt der Menschenrechte")
und Antalya an der türkischen Südküste. Als
Gastgeschenk erhielt Antalya zwei komplette ältere Straßenbahnzüge.
Die 1.447 Einwohner umfassende Gemeinde Achberg in Baden -
Württemberg hat im Jahre 2002 mit ihrer französischen
Partnerstadt St. Genis Des Fontaines eine Veranstaltung mit
162 Teilnehmern organisiert, für die die Europäische
Kommission einen Zuschuss in Höhe von 5.449,50 EUR gab.
Die Stadt Bremen hat in Danzig einen Jugendkongress über
die Zukunft Europas mit Rollenspielen, Diskussionen und Seminaren
organisiert.
Die bayerische Gemeinde Babenhausen ( 5.500 Einwohner) organisierte
im Jahre 2002 mit zwei französischen Partnergemeinden
aus der Region Pays de la Loire (Argentre 2.700 Einwohner
/ Louvigne 800 Einwohner) eine EU-Veranstaltung, an der 200
Personen teilnahmen. Die Kofinanzierung für das Projekt
betrug 12.635 EUR.
Die Stadt Nürnberg hat einen Austausch zwischen zwei
Grundschulklassen mit seiner Partnerstadt Prag organisiert.
Auf dem Programm standen Spiele, Ausflüge, Musik, Theater
und andere Aktivitäten.
Die baden-württembergische Stadt Esslingen erhielt für
eine partnerschaftliche Veranstaltung im Rahmen ihrer Agenda
21 einen Zuschuss von 9.452 EUR. Das Seminar, an dem 34 Personen
teilnahmen hiess "Lokale Agenda 21 im Europäischen
Dialog".
Seit August 1982 besteht zwischen der bayerischen Gemeinde
Windberg (1.019 Einwohner), gelegen an der ostdeutschen Außengrenze,
und der französischen Gemeinde Abos eine Gemeindepartnerschaft.
Im Jahre 2003 organisierten die Gemeinden die Tagung "Chance
durch die Erweiterung der Europäischen Union - heute
und in Zukunft", an der 62 Personen teilnahmen. Die Veranstaltung
wurde mit 12.066 EUR bezuschusst.
© Deutschen Zusammenstellung und Fassung:
Frau Verena Stieß
Peter Bechen & Verena Stieß
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zur Unterstützung der EU-Subventionsberater, zur autodidaktischen
Qualifizierung, als auch für EU-Fördermittelsuchende
zum allgemeinen vertraut machen mit diesem Metier, ganz besonders
für öffentliche Einrichtungen und Mitarbeiter aller
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