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Impressium Impressium
EU Partner
Bulgarien
auf dem Weg zum Partner in Europa
Eine bulgarische - deutsche Kooperation
von
Victor Poljakov und Verena Stiess
 

Europäische Kommission fördert Kooperationen mit bulgarischen Kommunen Bezu-schussung von Bürgerbegegnungen, Konferenzen und Seminare im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms der Europäischen Union.
Inwieweit kann Bulgarien an Förderprogrammen der Europäischen Union teilnehmen?
Die bulgarische Regierung ist momentan in konkrete Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Kommission. Ende des Jahres wird die Europäische Kommission überprüfen, ob Bulgarien die Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllt. Kommt sie zu einem positiven Ergebnis, können die Verhandlungen bereits kurz darauf eingeleitet werden.
Obwohl noch keine offizielle EU- Mitgliedschaft vorliegt, steht Bulgarien die Teilnahme am Städtepartnerschaftsprogramm offen, wenn zwischen der Europäische Kommission und Bulgarien ein Abkommen über die Teilnahme am Programm besteht.
Projektträger aus den 25 EU-Mitgliedstaaten sind uneingeschränkt antragsberechtigt.
Das Städtepartnerschafts- und Förderprogramm der Europäischen Union kann den bulgarischen Bürgern, Initiativen, Vereinen, Institutionen und Firmen auf kommunaler Ebene als Einstieg in die EU-Subventionsmaschinerie dienen, da die Mittelbeantragung und Projektdurchführung relativ einfach ist.

Kommunen betreiben Außenpolitik ! EU- Zuschüsse für transnationale Kommunal- Partnerschaften !

Für die meisten Kommunalpolitiker erscheint Außenpolitik eine Aufgabe, die keines-wegs in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Nach § 34 GG gehört die Außenpolitik tatsächlich zum Handlungsmonopol der Bundesregierung. Das Bundesverfassungs-gericht hat jedoch durch verschiedene Urteile den Kommunen Zuständigkeit für außenpolitische Belange zugestanden, wenn diese im gesellschaftlichen Leben der Kommune relevant sind. So können Städte und Gemeinden eigenständig internationa-len Bündnissen beitreten, europaweite Partnerschaften gründen und gemeinsam transnationale Projekte in allen Politikbereichen durchführen. Neben der kommunalen Entwicklungshilfe ist die Gründung/Pflege von Städte- und Gemeindepartnerschaften die häufigste Form kommunaler aussenpolitischer Aktivität. Die Europäische Kommis-sion fördert über finanzielle Zuschüsse seit 1993 die Gründung und Intensivierung von Städte- und Gemeindepartnerschaften. Weshalb fördert die Europäische Kommission die kommunale Außenpolitik?

Städtepartnerschaftliche Zusammenarbeit gab es zu jeder Zeit. Nach dem zweiten Weltkrieg versuchte man mit Kommunen der einstigen Kriegsgegner den Versöhnungs-prozeß einzuleiten, wodurch zum Beispiel die vielen deutsch- französischen Städte-Partnerschaften zu erklären sind.
In den 70er Jahren entstanden viele Partnerschaften zu Städten aus den kommuni-stisch regierten Ostblockländern, initiiert durch engagierte Pazifisten, - unabhängig von den deutsch-deutschen Beziehungen.
Seit den 80er Jahren treten verstärkt Partnerschaften zur "3. Welt" auf, in deren Rahmen konkrete Entwicklungshilfeprojekte entstehen. Diese kommunale Entwick-lungshilfe ist im Gemeinderat wegen des starken Wohlstandsgefälles nicht leicht durchzusetzen, da der Dritte Welt - Partner nicht die Möglichkeit bietet, die deutsche Delegation "angemessen" zu empfangen. Europaweit haben ca. 2.500 Kommunen den Schritt der Nord- Süd- Zusammenarbeit gewagt.
Das Städtepartnerschaftsprogramm beruht hingegen auf der Grundidee, Kommunen aus verschiedenen Ländern Europas zum Erfahrungsaustausch bei bestimmten Europathemen des kommunalen Lebens zu motivieren. Um die Finanzhilfen des Städtepartnerschaftsfonds zu erhalten, reicht es heutzutage nicht aus, lediglich Partnerschaften entstehen oder sich vertiefen zu lassen, sondern die Zuschussnehmer müssen sich verpflichten "Europa" auf kommunaler Ebene bei den Bürgern präsent zu machen. Fast die Hälfte aller EU- Richtlinien haben in ihrer Anwendung auf kommunaler Ebene Auswirkung.

Wie hoch ist die Förderquote?
Die Beantragung der Mittel im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms ist im Vergleich zum innovativen, verwaltungstechnischen und zeitlichen Aufwand anderer EU- Förderprogramme ein leichtes Unterfangen. Die Pauschalzuschüsse sind dementsprechend niedrig.
Momentan werden nur noch 5 % der Anträge aus formalen Gründen abgelehnt, die Förderquote ist also überdurchschnittlich hoch.
Jährlich werden ca. 2.500 - 3.000 Anträge eingereicht. Im Jahr 2004 kofinanziert die Europäische Kommission 1.400 Städtepartnerschaften mit 12 Mio. Euro. In den Jahren 1990-1998 wurden 75 % aller Anträge akzeptiert. Aus Deutschland haben in diesem Zeitraum 42 % der deutschen Kommunen an diesem Programm teilgenommen.
Der Städtepartnerschaftsfonds wurde bis dato vor allem von deutschen, französischen und italienischen Großstädten genutzt. Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern und Kommunen aus den neuen Beitrittsländern und aus Malta, Luxemburg, Dänemark oder Holland sind bisher am Programm kaum beteiligt, weder als organisierende Antragsteller, noch als Teilnehmer. Die Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission wünscht, dass sich dies zukünftig ändert.

Wann hat der Antragsteller die beste Chance auf Bewilligung?
Laut Aussage der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission haben Antragsteller während der Monate Januar bis März und November bis Dezember die besten Chancen auf Bewilligung der beantragten Gelder, da in dieser Zeit die wenigsten Förderanträge eingehen.

Welche Ziele verfolgt das Städtepartnerschafts- Förderprogramm?
Im Rahmen des jährlichen Programmaufrufs erscheint das Merkblatt bzw. der Leitfaden für Antragsteller, in dem die für das kommende Jahr geltenden Fördertrends (z.B. Thema EURO), Prioritäten und Ausschlusskriterien veröffentlicht werden.
Projekte kleinerer Gemeinden oder solche, die vor allem Jugendliche oder Frauen einbeziehen, werden von der Europäischen Kommission favorisiert. Prinzipiell geht der Fördertrend in Richtung Partnerschaftsprojekte mit mittel- und osteuropäischen Kommunen, der Teilnahme von kleinen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern in abgelegenen und strukturschwachen Regionen und weit voneinander entfernt liegenden Kommunen. Vorrang erhalten Projekte von Kommunen, die bisher keinen oder wenig Gebrauch vom Städtepartnerschaftsprogramm gemacht haben.
Welche Projekttypen werden gefördert?
Grundsätzlich können Bürgerbegegnungen sowie Konferenzen und Seminare zu einem eindeutig europäischen Thema (z.B. die Zukunft der Europäischen Union, die Erweiterung, Unionsbürgerschaft, die europäischen Institutionen, das europäische Sozialmodell, Chancengleichheit, Grundrechte, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Umweltschutz, Mobilität der jungen Menschen in Europa, Mehrsprachigkeit, allgemeine und berufliche Bildung, lokale Wirtschaftsförderung, die Stellung der behinderten Menschen in der Gesellschaft, Transnationalität, Erziehung durch Sport, die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, der EURO, die Europäische Kultur, die Europäische Beschäftigungsstrategie sowie alle weiteren Themen, die im Rahmen der Zuständigkeitsbereiche und Informationskampagnen der Europäischen Union von Bedeutung sind ) im Rahmen bereits bestehender oder neuer Städtepartnerschaften gefördert werden. Von der Europäischen Kommission werden insbesondere Bürgerbegegnungen bevorzugt, wenn die Veranstaltung zur Vorbereitung und zum Abschluss neuer Städtepartnerschaften in Gebieten mit geringer Partnerschaftsdichte führen die geographische Entfernung zwischen den Partnerkommunen möglichst groß ist die Partnerkommunen weniger als 5.000 Ein-wohner haben.
Was wird nicht gefördert?
Keinesfalls soll der sog. versteckte "Bürgermeistertourismus" unterstützt werden, der sich in der gegenseitigen Bewirtung der Honoratioren erschöpft. Auch für die verlockende rein wirtschaftspolitische Kontaktknüpfung zu Kommunen der Billig-lohnländer wird es immer ungemütlicher.
Nicht förderfähig sind zum Beispiel Bürgerbegegnungen, die ausschließlich touristische, folkloristische, kommerzielle oder sportliche Zwecke verfolgen, zwischen Kommunen des gleichen Landes stattfinden, ohne Beteiligung einer Kommune aus einem Mitgliedstaat sind oder deren Teilnehmer vorwiegend gewählte Vertreter von Städten und Gemeinden/Kommunalbeamte sind.
Nicht förderfähig sind Veranstaltungen mit weniger als 20 Personen ohne pädagogischen Ansatz, mit kommerziellem Hintergrund oder mit nicht förderwürdigem Inhalt.
Wie hoch sind die Finanzhilfen?
Für die Kofinanzierung von Projekten stehen im Jahr 2005 schätzungsweise 10 Mio. EUR zur Verfügung. Das Gesamtfördervolumen für das Jahr 2004 lag bei 12 Mio. EUR. Die Fördersumme wird in Form von vielen kleinen Pauschalzuschüssen vergeben. Zuschussfähig sind die Beförderungskosten wie Beförderungsmittel, Versicherungen, Kost, Logis, Organisations- und Veranstaltungskosten wie die Kosten für Miete, Besichtigung, Kost, Logis, Übersetzungen und Informationsmaterial. Bei Bürgerbegegnungen werden pauschal Zuschüsse nach der Zahl der Teilnehmer (Gäste) und der Anzahl der Tage des Treffens gewährt. Reisekosten werden zum Beispiel mit einem Pauschalsatz von 0,25 EUR pro km/Person erstattet. Der Gesamtpauschalbetrag muss mindestens 2.000 EUR betragen. Die Höchstfördergrenze liegt für Bürgerbegegnungen bei 20.000 EUR, für städtepartnerschaftliche Seminare und Konferenzen bei 50.000 EUR.
Bei Konferenzen mit europäischer Themenstellung kann die Europäische Kommission mehr als 50 % der Gesamtprojektkosten mitfinanzieren.

Wann sind die Aufrufe?
Seit 2002 erfolgt neuerdings jährlich ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das Folgejahr. In diesem Aufruf werden je nach Projektbeginn verschiedene Antragsfristen festgelegt.
Frühere Aufrufe:
Amtsblatt der EG <C 220/06> vom 17.09.2002
Amtsblatt der EG <C 283/21> vom 26.11.2003
Offener Aufruf:
Amtsblatt der EG <C 259/19> vom 21.10.2004

Wer kann den Antrag stellen?
Antragsteller sowie Teilnehmer können Städte und Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie Verbände und Zusammenschlüsse von Gemeinden aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sein. Auch Nicht-EU-Länder sind im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms "förderfähig", soweit zwischen der Europäischen Kommission und dem Land ein Abkommen über die Teilnahme zustandegekommen ist.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Grundsätzlich wird der Zuschussantrag von der Kommunalverwaltung der gastgebenden Gemeinde (unter Federführung des Kulturamts/EU-Referats/Amts für Auslandsbeziehungen) eingereicht. Anträge für Konferenzen und Seminare können auch von einem Landkreis oder einem Verband bzw. einer Verbandsgemeinschaft eingereicht werden.
Die Anträge sind in zweifacher Ausführung - ein Original und eine beglaubigte Kopie - per Einschreiben bei der Europäischen Kommission einzureichen.
Anträge per Fax oder Email sind nicht ausreichend und werden als formal unzulässig abgelehnt.
Der Antrag kann auch persönlich oder durch einen Kurier beim Sekretariat für Städtepartnerschaften abgegeben werden. Für den fristgerechten Zugang ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum der Empfangsbescheinigung maßgebend.

Wo wird der Antrag eingereicht?
Der Antrag wird gestellt an:
Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur
Abt. Städtepartnerschaften / VM-2 4/35
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brüssel
Belgien
Tel.: 00 32 2/295 26 85 (von 9.30 - 12.30 Uhr)
Fax: 00 32 2/296 23 89
E-Mail: Jumelages@cec.eu.int


Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Bis dato existiert keine gültige Rechtsgrundlage für das Städte-Partner-schaftsförderprogramm. In diesem Zusammenhang erging am 26.11.2003 die folgende Mitteilung der Europäischen Kommission an die Antragsteller:
"Der letzte Programmaufruf erfolgte unter dem Vorbehalt eines Kommis-sionbeschlusses, der die Rechtsgrundlage darstellt, verabschiedet, der die Finanzierung der Maßnahmen ermöglicht, oder dass die Europäische Kommission Übergangsbestimmungen erlässt, die eine Inanspruchnahme der Mittel bis zur Annahme des endgültigen Beschlusses ermöglichen und nicht dem Wortlaut der vorliegenden Aufforderung widersprechen.
Infolge des Erlasses einer neuen Haushaltsordnung durch den Rat im Jahr 2002 und der sich daraus ergebenden Einführung einer neuen Struktur des Gesamt--Haushaltsplans der Europäischen Union im Jahr 2004 können bestimmte Gemeinschaftszuschüsse, die bislang lediglich aufgrund der Einsetzung von Mitteln im Haushalt gewährt werden konnten, ab 2004 nur noch aufgrund einer förmlichen Rechtsgrundlage gewährt werden. Die Kommission hat daher zusammen mit dem Vorentwurf für den Haushaltsplan 2004 einen Vorschlag für einen Beschluss über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft vorgelegt, der vom Rat erlassen werden muss. Dieser Vorschlag für einen Beschluss wird derzeit vom Parlament und vom Rat geprüft. Damit jedoch nach Erlass der Rechtsgrundlage (oder einer Übergangsregelung) die Verfahren zur Auswahl der Vorschläge und zur Vergabe der Zuschüsse zügig eingeleitet werden können, wurde die Aufforderung 2004 frühzeitig veröffentlicht. In Anbetracht der derzeit noch bestehenden Ungewissheit in Bezug auf den rechtzeitigen Abschluss des Verfahrens zum Erlass der Rechtsgrundlage verpflichtet diese Veröffentlichung die Kommission jedoch nicht zu weiteren Schritten. Insbesondere geht die Kommission mit der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen keinerlei rechtliche oder finanzielle Verpflichtung für den Fall ein, dass die Rechtsgrundlage (oder eine Übergangsregelung) nicht rechtzeitig erlassen wird oder dass die erlassene Rechtsgrundlage (oder eine Übergangsregelung) vom Vorschlag der Kommission für einen Beschluss so stark abweichen sollte, dass die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit den abschließend vom Gesetzgeber beschlossenen Bestimmungen nicht mehr vereinbar wäre."
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Zu beachten ist, dass das Städtepartnerschaftsprogramm gegenüber speziellen EU- Förderprogrammen wie zum Beispiel den Programmen KULTUR 2000, Europäischer Freiwilligendienst, JUGEND FÜR EUROPA, LEONARDO DA VINCI, SOCRATES, JUGEND subsidiär gilt.
Informieren Sie sich daher vor der Antragstellung, ob Ihr Vorhaben evtl. in den Rahmen eines speziellen EU- Förderprogramms fällt.
Kommunen oder ähnliche Institutionen aus Drittstaaten können Teilnehmer eines städtepartnerschaftlichen Projekts (z.B. Konferenzteilnehmer) sein, werden jedoch von der Europäischen Kommission nicht bezuschusst. So könnte eine vertragliche Absichtserklärung für ein gemeinsames Handeln einer deutschen und bulgarischen Kommune aussehen:
"Zur Intensivierung der durch engagierte Bürger geknüpften Beziehungen schließen die Gemeinde XX
und die Gemeinde YY
folgenden Vertrag über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit:
In der Überzeugung, dass durch partnerschaftliche Beziehungen zwischen den Bürgern und Organisationen eine bessere Verständigung und Systemübergreifende Friedensbildung und dadurch auch eine dauerhafte Verständigung zwischen einzelnen Nationen als ein Schritt zur Verwirklichung des vereinigten Europas erzielt wird, wird folgendes vereinbart:
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten werden sich die beiden Städte für folgende Ziele einsetzen:
Erfahrungsaustausch im Bereich Sozialarbeit
Erfahrungsaustausch beim Kinder-, Jugendschutz
Jugendaustausch
gegenseitige Wirtschaftsförderung
Gleichstellung von Frauen und Männer
Wissenstransfer über die Europäische Beschäftigungsstrategie
Austausch der Methoden im Strafvollzug
etc.
Beide Städte verpflichten sich, die entsprechenden Aktivitäten und Begegnungen – soweit möglich – finanziell zu unterstützen.
Die jeweiligen Aktivitäten und Begegnungen werden über die Kommunalverwaltungen abgestimmt.
Über geeignete Veranstaltungen erfolgt frühzeitige gegenseitige Unterrichtung.
Durch Hinweise in Publikationen, bei Veranstaltungen und auf öffentlichen Plätzen soll der Wille der Zusammenarbeit beider Städte zum Ausdruck gebracht werden."
Projektbeispiel 1
Was können wir von den Schweden in der Sozialarbeit lernen?
Erfahrungsaustausch mit schwedischer Partnerkommune
Am nördlichen Zipfel von Mecklenburg- Vorpommern liegt das Städtchen Wolgast mit seinen 13.747 Einwohnern. Die geographische Lage führte in den letzten Jahren zur Knüpfung persönlicher Kontakte zu drei schwedischen Kommunen, die inzwischen Partnerstädte von Wolgast sind. Mit einer der Partnerstädte, Sölvesborg, wurde beschlossen, die Erfahrungen in der Sozialarbeit auszutauschen. Vom 13.05. bis 16.05.2003 fand zum Thema "Sozialarbeit in Schweden und Deutschland unter dem Aspekt struktureller Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt" ein Seminar statt, an dem 9 schwedische und 15 deutsche Sozialarbeiterinnen teilnahmen.
Das Treffen wurde im Rahmen des Städtepartnerschaftsförderprogramms zu 50 % durch die Europäische Kommission kofinanziert. Der Zuschuss betrug 5.785 EUR. Die restlichen 50 % wurden aus Sponsorengeldern der Sparkasse Vorpommern, dem Ingenieurbüro für Bautechnik und einer anderen Bank finanziert.
In den zwei Seminartagen wurden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Sozialarbeit in Schweden und Deutschland, insbesondere in den Städten Sölvesborg und Wolgast, ausgearbeitet. Dazu wurden verschiedene Projekte aus Sölvesborg und Wolgast den Teilnehmern vorgestellt.
Die vielen gezielten Fragen zu den einzelnen Projekten zeigten das große Interesse der Teilnehmer und ihre Fachkompetenz. Bereits nach kurzer Zeit konnten seitens der Teilnehmer Unterschiede des Stellenwertes der Sozialarbeit in Sölvesborg und Wolgast wahrgenommen werden. Begründet werden diese unterschiedlichen Stellenwerte der sozialen Arbeit auch in dem sozialen System des jeweiligen Landes. So ist das schwedische Sozialgesetz zwar ein Rahmengesetz, was die Arbeit steuert, aber die individuelle Hilfe im Vordergrund stehen lässt. Seitens der schwedischen Gäste wurde auf das hohe soziale Engagement der Unternehmen in ihrer Stadt verwiesen, wodurch vieles einfacher funktioniert.
Es stellten sich Parallelen in der sozialen Arbeit in Sölvesborg und Wolgast heraus. Die Probleme und Zielsetzungen sind oftmals ähnlich, aber die Herangehensweise an die Problemlösung ist unterschiedlich.
Seminarziel war die Erarbeitung eines gemeinsamen Projektes der beteiligten Städte. Dazu bedurfte es eines Gegenbesuches im nächsten Jahr in Sölvesborg, um die vorgestellten Projekte zu vertiefen und intensiv weiter zu beraten.
Die Begegnung verlief sehr positiv und die Teilnehmer wurden sich ihrer überaus hohen Verantwortung, insbesondere jungen Menschen eine Rückkehr zu einem "normalen Leben" mit dann weit aus höheren Chancen des beruflichen Einstiegs in den Arbeitsmarkt zu verhelfen, bewusst.
Aussagen der Teilnehmer wie "im Sozialen arbeiten Menschen mit Berufung" oder auch "das Menschliche geht verloren" zeigen auch die emotionale Seite der Teilnehmer.
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Frau Hämerling
Amt für Jugend und Soziales
Burgstraße 6
17438 Wolgast
Telefon (0 38 36) 25 11 24

Projektbeispiel 2
Wie können Kommunen voneinander Sparen lernen?
Weiterbildung im Bereich "Neues Kommunales Finanzmanagement"
Das Modellprojekt Doppischer Kommunalhaushalt, an dem die sieben nordrhein-westfälischen Kommunen Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Kreis Gütersloh, Hiddenhausen, Moers und Münster teilnehmen, hat in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium NRW und der Unternehmensberatung Mummert Consulting AG das Konzept "Neues Kommunale Finanzmanagement" (NKF) erarbeitet und erprobt und 2003 erfolgreich abgeschlossen.
Die Stadt Hiddenhausen in der Region Ostwestfalen/Lippe mit ihren 21.039 Einwohnern hat durch ihre Teilnahme am diesem Modellprojekt die Chance ergriffen, in diesem Bereich Erfahrungen mit Partnerstädten auszutauschen.
Hiddenhausen hat bereits 2003 einen doppischen Haushalt aufgestellt. Im Rahmen des Modellprojekts Doppischer Kommunalhaushalt wurde von 1999 bis 2003 das NKF erarbeitet und erprobt. Zu diesem Thema fand im Jahr 2003 ein Seminar für ca. 20 Teilnehmer aus Partnerstädten in Hiddenhausen statt, wodurch die Erfahrungen mit dem NKF in andere Regionen der EU weitergetragen werden konnten.
Das Seminar, was als kleines Projekt innerhalb der vielen Initiativen rund um das NKF anzusehen ist, wurde durch das Städtepartnerschafts - Förderprogramm in Höhe von 2.762 EUR bezuschusst.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei
Ulrich Rolfsmeyer
Rathausstr. 1
32120 Hiddenhausen
Telefon: (05221) 964-338
Telefax: (05221) 964-485
E-mail: u.rolfsmeyer@hiddenhausen.de
http://www.hiddenhausen.de/

Wie gestalten sich weitere Städtepartnerschaftsprojekte?
Seit einigen Jahren besteht eine Partnerschaft zwischen den Großstädten Nürnberg ("Stadt der Menschenrechte") und Antalya an der türkischen Südküste. Als Gastgeschenk erhielt Antalya zwei komplette ältere Straßenbahnzüge.
Die 1.447 Einwohner umfassende Gemeinde Achberg in Baden - Württemberg hat im Jahre 2002 mit ihrer französischen Partnerstadt St. Genis Des Fontaines eine Veranstaltung mit 162 Teilnehmern organisiert, für die die Europäische Kommission einen Zuschuss in Höhe von 5.449,50 EUR gab.
Die Stadt Bremen hat in Danzig einen Jugendkongress über die Zukunft Europas mit Rollenspielen, Diskussionen und Seminaren organisiert.
Die bayerische Gemeinde Babenhausen ( 5.500 Einwohner) organisierte im Jahre 2002 mit zwei französischen Partnergemeinden aus der Region Pays de la Loire (Argentre 2.700 Einwohner / Louvigne 800 Einwohner) eine EU-Veranstaltung, an der 200 Personen teilnahmen. Die Kofinanzierung für das Projekt betrug 12.635 EUR.
Die Stadt Nürnberg hat einen Austausch zwischen zwei Grundschulklassen mit seiner Partnerstadt Prag organisiert. Auf dem Programm standen Spiele, Ausflüge, Musik, Theater und andere Aktivitäten.
Die baden-württembergische Stadt Esslingen erhielt für eine partnerschaftliche Veranstaltung im Rahmen ihrer Agenda 21 einen Zuschuss von 9.452 EUR. Das Seminar, an dem 34 Personen teilnahmen hiess "Lokale Agenda 21 im Europäischen Dialog".
Seit August 1982 besteht zwischen der bayerischen Gemeinde Windberg (1.019 Einwohner), gelegen an der ostdeutschen Außengrenze, und der französischen Gemeinde Abos eine Gemeindepartnerschaft. Im Jahre 2003 organisierten die Gemeinden die Tagung "Chance durch die Erweiterung der Europäischen Union - heute und in Zukunft", an der 62 Personen teilnahmen. Die Veranstaltung wurde mit 12.066 EUR bezuschusst.


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